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Betreuungsvertrag für Ihren Hund

Betreuungsvertrag als pdf zum Download

AGB's | Allgemeine Geschäftsbedingungen

Meine AGB's als pdf zum Download

|1| Die Betreuung eines Hundes durch Windige-Hunde-Hamburg kann nur stattfinden, wenn der Aufnahmebogen sowie die AGBs gelesen, verstanden, ausgefüllt und unterschrieben sind.

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|2| Das Betreuungsentgelt wird monatlich im Voraus, jeweils zum 1. des Monats oder sofort nach Erhalt der Rechnung bezahlt.

Die aktuellen Preise finden Sie auf www.windige-hunde-hamburg.de

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|3| Der zwischen dem Hundehalter und der Hundebetreuung Windige-Hunde-Hamburg mündlich oder schriftlich geschlossene Betreuungsvertrag ist bindend.

Bei einer Absage bis 7 Tage vor der Buchung wird der jeweilige Betrag in Rechnung gestellt.

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|4| Ein zwischen dem Hundehalter und der Hundebetreuung Windige-Hunde-Hamburg abgeschlossenes Abo muss einen Monat im Voraus gekündigt werden.

Erfolgt dies nicht innerhalb dieser Frist, wird der volle Monat in Rechnung gestellt.

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|4.1| Es besteht die Möglichkeit, ein mit der Hundebetreuung Windige-Hunde-Hamburg abgeschlossenes Abo für einen vollen Monat ruhen zu lassen (beispielsweise während Urlaubszeiten). Dies muss jedoch 3 Monate im Voraus angekündigt werden.

Erfolgt dies nicht innerhalb dieser Frist, wird der jeweilige Monat in Rechnung gestellt.

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|5| Sollte der Hund im Laufe des Monats krank oder läufig werden, so erstattet Windige-Hunde-Hamburg den Beitrag nicht zurück, denn der Platz ist reserviert und kann demnach nicht innerhalb eines Monats neu vergeben werden. Das gleiche gilt für Urlaubszeiten.

Es ist nicht möglich Tage in einen anderen Monat zu übertragen.

 

|6| Windige-Hunde-Hamburg bietet zur Hundebetreuung optional einen unentgeltlichen Hol- und Bringservice an. Sollte dieser Zusatzservice aufgrund unerwarteter Ereignisse (beispielsweise Unwetter, fehlende Betriebsfähigkeit des Transportfahrzeugs, Krankheit) nicht oder nur teilweise stattfinden können, besteht kein Anspruch auf Vergütung, da es sich um eine kostenlose Extra-Leistung handelt. 

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|6.1| Der optionale Hol- und Bringservice findet erst ab einer Hundegruppe von insgesamt 3 Tieren statt.

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|7| Aufgrund der Gruppenbetreuung können läufige Hündinnen grundsätzlich nicht am Betreuungsservice teilnehmen.

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|8| Windige-Hunde-Hamburg betreut unkastrierte Hunde nur in Ausnahmefällen.

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|9| Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krank-heiten ist und einen ausreichenden Impfschutz besitzt. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.

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|10| Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine ausrei- chende Haftpflichtversicherung inkl. Fremdbetreuung besteht.

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|11| Der Hundehalter versichert, dass sein Hund im Hamburger Hunderegister ordnungsge- mäß angemeldet und gechipt ist.

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|12| Der Hundehalter versichert, dass sein Hund nicht aggressiv gegenüber Menschen und anderen Hunden ist, sowie den Grundgehorsam beherrscht.

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|13| Der Hundehalter versichert, dass sein Hund stubenrein ist.

 

|14| Der Hundehalter bleibt auch während der Betreuungszeit und der Hol-Bring-Tätigkeit durch die Hundebetreuung Windige-Hunde-Hamburg Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

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|15| Die Hundebetreuung Windige-Hunde-Hamburg übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden. Für Schäden, die der Hund während der Hundebetreuung gegenüber Dritten anrichtet, haftet allein der Hundehalter.

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|16| Für durch den Hund verursachte Schäden (z.B. zerbissene Polster, Innenverkleidungen) am Transportfahrzeug der Hundebetreuung Windige-Hunde-Hamburg haftet der Hundehalter.

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|17| Für Schäden, die der Hund während der vereinbarten Zeit des Hundebetreuung sowie während des Hol- und Bringservice erleiden könnte, übernimmt die Hundebetreuung Windige-Hunde-Hamburg keine Haftung.

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|18| Die Hundebetreuung Windige-Hunde-Hamburg übernimmt ebenfalls keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Hundehalsbändern, Hundemarken, Hundedecken, Hundeleinen und ähnlichen persönlichen und hundeeigenen Gegenständen.

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|19| Die Hundebetreuung Windige-Hunde-Hamburg verpflichtet sich, den Hund Art- und Verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen, das Tierschutzgesetz zu beachten sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.

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|20| Hält die Hundebetreuung Windige-Hunde-Hamburg eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Hundes, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt darin ein, dass der Hund im Auftrag des Hundehalters sowie auf dessen Rechnung unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird.

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|21| Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Beißereien, Verletzungen, Unfälle, Weglaufen des Hundes, sogar das Ableben des Hundes besteht. Die Hundebetreuung übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

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|22| Zivilrechtliche Schadenshaftungen schließt die Hundebetreuung Windige-Hunde-Hamburg vertraglich aus.

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|23| Sofern der Hund abgeholt und wieder nach Hause gebracht wird, stellt der Hundehalter sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist.

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|24| Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes wird diese schriftlich fest- gehalten. Die Hundebetreuung Windige-Hunde-Hamburg haftet nicht für Schäden jeglicher Art, Diebstahl etc. in der Wohnung/Haus des Hundehalters.

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|25| Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über den Hund und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten durch die Hundebetreuung Windige-Hunde-Hamburg erfolgt nicht.

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|26| Der zwischen dem Hundehalter und der Hundebetreuung Windige-Hunde-Hamburg geschlossene Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

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|27| Windige-Hunde-Hamburg ist berechtigt, die im Rahmen der Betreuung gemachten Bilder auf ihren Seiten zu veröffentlichen.

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